Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Jugendstrafverfahren

Die Jugendlichen und Heranwachsenden können nach dem Vorliegen der Verstandesreife nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt werden. Das JGG bildet dann neben den Bestimmungen der StPO und des StGB die Grundlage für das Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende. Das Jugendstrafverfahren verfolgt einen erzieherischen Grundgedanke und funktioniert ganz anders als es das Strafverfahren gegen Erwachsene macht:

 

Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich des Strafausspruches von dem Strafverfahren gegen Erwachsene. Wenn das Jugendstrafrecht eine ganze Palette von Möglichkeit gibt, wie der Jugendliche oder Heranwachsende Bestraft werden kann, so sieht eben das Erwachsenenstrafrecht nur die Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe vor.
Die Höchststrafe nach Jugendrecht beträgt 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Das JGG unterscheidet je nach Straftat und Strafzweck, der verfolgt werden soll unter den unterschiedlichen Maßregelungen: Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe. Weiterhin besteht die Möglichkeit der Bildung einer sogenannte Einheitsjugendstrafe, welche im Erwachsenenstrafrecht nicht vorgesehen ist.

Gegen Urteile des Jugendrichters oder des Jugendschöffengerichtes ist nur eine Rechtsmittelinstanz gegeben.

  • Erziehungsmaßregel
  • Jugendarrest
  • Jugendgerichtshilfe
  • Jugendstrafe
  • Schädliche Neigungen
  • Sozialstunden
  • Arrest wegen Ungehorsamkeit
  • Zuchtmittel