Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Ladung als Beschuldigter

In dem Fall, dass Sie die Ladung als Beschuldiger erhalten, also vorgeladen werden zu einer Vernehmung bei der Polizei, der Kriminalpolizei oder der Staats­anwaltschaft.

Sie sollten bei einer Ladung zumindest die Höflichkeit wahren und den Ihnen genannten Termin fernmündlichoder per Fax absagen. Sie können bei der ladenden Dienststelle mitteilen, dass Sie einen Fachanwalt für Strafrecht mit ihrer Verteidigung beauftragt haben, dass Sie zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen und dann nach der erfolgten Akteneinsicht ggfls. Angaben machen werden.

Keinesfalls sollten Sie unvorbereitet Angaben zur Sache auf die Vorladung hin machen.