Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

legal highs

legal highs werden auch als Badesalz Drogen oder als Kräuter­mischungen gerne über das Internet gekauft. Dabei handelt es sich bei den Legal highs nicht selten um gefährliche chemische Substanzen, deren genaue Zusammensetzung man nicht kennt. Legela highs sind auch solche Kräuter­mischungen, die synthetische Cannabinoide enthalten und als Ersatz für Marihuana zu Entspannungszwecken konsumiert werden. Es handelt sich dabei nicht um Arzneimittel. Arzneimittel müssen geeignet sein, der menschlichen Gesundheit zuträglich zu sein. Kräuter­mischungen, denen synthetische Cannabinoide zugesetzt sind, und die geraucht werden, um sich dadurch in einen mit dem Konsum von Marihuana vergleichbaren Rauschzustand zu versetzen, stellen keine Tabakerzeugnisse oder – diesen gleichgestellte – Tabakerzeugnissen ähnliche Waren dar, denn sie sind nicht i. S. des TabakG zum Rauchen bestimmt. Eine gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kann durch den Verkauf von Kräutermischungen mit synthetischen Cannabinoiden an Minderjährige begründet werden, auch wenn diese Produkte mit dem Hinweis „zum menschlichen Konsum nicht geeignet“ versehen sind. Mephedron ist eine synthetische Substanz aus der Stoffgruppe der Cathinone, die ihrerseits den Phenylethylaminen (Weckaminen) zuzuordnen sind; es ist ein Derivat von Methcathinon (BR-Dr 812/09 S. 6) und wurde in die Anlage I zum BtMG aufgenommen. Mittlerweile sind weitere Cathinonderivate auf den Markt gekommen, die ebenfalls angeblich harmlosen Produkten Badesalz, Pflanzendünger oder Lufterfrischer etc.) zugesetzt werden. Von ihnen wurden inzwischen acht dem BtMG (Anlage II) unterstellt.

JWH-018: Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes beginnt bei zwei Gramm. JWH-073: Die nicht geringe Menge der synthetischen Cannabinoide JWH-073 und CP 47,497 beginnt bei sechs Gramm.