Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Nicht geringe Menge

Nicht geringe Menge Betäubungsmittel bedeutet: Ob die sogenannte nicht geringe Menge an BtM vorliegt, hängt hauptsächlich davon ab, ob die Verbrechenstatbestände der §§ 29a, 30 oder 30a BtMG mit Mindestfreiheitsstrafen zwischen einem und fünf Jahren vorliegen.Da die Gefährlichkeit des Umgangs mit Betäubungs­mitteln nicht von der absoluten Menge einschließlich eventueller Streckstoffe, sondern von dem Gehalt der psychotrop wirksamen Substanz abhängt, stellt die Rechtsprechung zur Feststellung der nicht geringen Menge auf den Wirkstoffgehalt ab. Für die wichtigsten Betäubungsmittel hat der BGH die "nicht geringe Menge" wie folgt bestimmt:

 

Heroin 1,5 g Heroinhydrochlorid 30 KE (Konsumeinheiten)

Kokain 5 g Kokainhydrochlorid 250 KE

Cannabisprodukte 7,5 g Tetrahydrocannabinol 500 KE

Amphetamin 10 g Amphetaminbase 200 KE

Ecstasy (MDA, MDMA, MDE, MDEA) 30 g Base 250 KE

Crystal-Speed (Metamphetamin) 5 g/ 10g Base 200 KE

LSD 6 mg bzw. 300 LSD-Trips 120 KE

 

Das Vorliegen der  nicht geringen Menge muss von dem Tatrichter positive festgestellt werden. Auch Schätzungen der nicht geringen Menge können in Betracht kommen.

Bei sichergestellten Betäubungs­mitteln ist der Wirkstoffgehalt regelmäßig durch eine chemische Untersuchung festzustellen, eine Schätzung des Wirkstoffgehaltes ersetzt diese nicht. Das gilt auch im Rahmen einer Verständigung gem. § 257c StPO und einem darauf beruhenden Geständnis. Ist eine chemische Untersuchung nicht möglich, weil die Drogen nicht sichergestellt sind, muss die Qualität durch weitere Feststellungen, etwa anhand des Preises, der Herkunft oder der Beurteilung durch andere Tatbeteiligte, geschätzt werden. Hierbei kommt es ganz häufig zu Verstößen gegen den der Zweifelsgrundsatz.

Der Tatrichter hat bei solchen Schätzungen möglichst konkrete Feststellungen zu treffen und mitzuteilen, von welcher Mindestqualität er ausgeht. Allgemeine Qualitätsangaben wie "erheblich gestreckt" oder "guter Qualität" ohne nähere Quantifizierung genügen nicht. Allein auf statistische Erwägungen über den Wirkstoffgehalt, z.B. dass Heroin aus Holland regelmäßig einen Wirkstoffgehalt von 40% aufweise, kann die Überzeugung ebenfalls nicht gestützt werden. Fehlen solche Anhaltspunkte für eine Wirkstoffbestimmung, muss der Zweifelssatz dahin gehend beachtet werden, dass auch ganz schlechte Qualität auf dem Markt vorkommt.