Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Opferentschädigung

In Fällen rechtswidriger Eingriffe in das Leben einer Person hat diese einen Anspruch – unter Erfüllung verschiedener Voraussetzungen – auf eine Opferentschädigung. Dies ergibt sich aus dem Opferentschädigungsgesetz. Durch die Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz sollen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs ausgeglichen werden. Das Opfer hat dann einen Anspruch auf Versorgung nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes.

Der Anspruch richtet sich auf die Übernahme von Kosten der Heil- und Krankenbehandlung, auch notwendiger Psychotherapie; bei dauerhafter schwerwiegender Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit kann auch eine Rente gewährt werden. Der Antrag ist ein Jahr nach dem Eintritt der gesundheitlichen Schäden beim zuständigen Versorgungsamt, aber auch bei anderen Sozialleistungsträgern zu stellen.

Für ausländische Staatsangehörige gelten Einschränkungen (§ 1 Abs. 47 OEG).