Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Pyramidensystem

Auch das Pyramidensystem wird von § 16 Abs.2 UWG, nämlich der strafbaren progressiven Kundenwerbung erfasst: Dabei handelt es sich um ein sehr einfach zu durchschauendes strafbares Werbeverhalten des Unternehmers: Das Pyramidensystem ist nach der Rechtsprechung des BGH dadurch gekennzeichnet, dass die vom Veranstalter geworbenen Erstkunden ihrerseits mit weiteren von ihnen geworbenen Kunden gleichartige Verträge abschließen. Das werbende Unternehmen selbst schließt in diesen Fällen einen direkten Vertrag nur mit den Erstkunden ab. In der Regel veranlassen diese Systeme den Kunden zur entgeltlichen Abnahme die Grenzen des Eigenbedarfs übersteigender waren Bestände durch Vorspiegelung einer leichten und lukrativen massenhaften Absetzbarkeit. Charakteristisch sind relativ hohe finanzielle Vorkosten bereits für den System Beitritt sowie oftmals für den zusätzlichen Kauf überteuerter Unterlagen und Kurse. Dabei werden ganz selbst­verständlich die erzielten Erlöse und Erträge wie auch getätigten Vorleistungen verschleiert. Die relativ hohen Vorleistungskosten für den Beitritt zur Pyramide sind immer ein deutliches Indiz für das Pyramidensystem.