Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Raub

Der Tatbestand des Raub ist in § 249 StGB geregelt. Der Raub richtet sich als selbständiges Delik gegen das Eigentum und die persönliche Freiheit. In § 255 StGB wird eine Vermögensverfügung nicht vorausgesetzt. Danach ist § 249 gegenüber § 255 StGB eine spezielle Norm. In jedem Raub liegt eine räuberische Erpressung. Es wird die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Nötigungsmitteln vorausgesetzt. Diese müssen dazu gedient haben, dass das Opfer veranlasst worden ist, die Zugangsmöglichkeiten zum Beispiel herauszugeben wie PIN oder Passwort oder auch nur die Angaben eines Verstecks. Wenn es nur dabei bleiben sollte, ost nur § 255 StGB verwirklicht. Darüberhinaus muss auch beim Raub Gewlat eingesetzt werden.