Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Rufmord

Als Rufmord wird in der Regel die Erfüllung des Straftatbestandes der Verleumdung und der Beleidigung bezeichnet.

Wenn im Internet über Seiten unwahre, diskriminierende und den Kredit sowie den guten Ruf eines Menschen beschädigende Äußerungen beispielsweise veröffentlicht werden, dann stellt dies nicht selten die Verwirklichung des Tatbestands des Rufmord dar. Man sollte sich dagegen zur Wehr setzen, was man in strafrechtlicher Sicht mit einer ausführlichen Strafanzeige und im Zivilrecht mit einer Einstweiligen Verfügung veranlassen kann. Sie sollten sich einen Fachanwalt für Strafrecht zur Seite nehmen, damit Sie hier erfolgreich sein können.