Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen:

Jede sexuelle Handlung, die an Mädchen und Jungen gegen ihren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können. Täter und Täterinnen nutzen dabei Macht- und Autoritätspositionen aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des betroffenen Kindes zu befriedigen.
Der Qualifikationstatbestand des Schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern ist eine Qualifikation des sexuellen MIßbrauchs von Kindern gemäß § 176 StGB.

Die Handlungen, die als sexueller Missbrauch bezeichnet werden, weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von verbalen sexuellen Anspielungen bis zu körperlichen Übergriffen, wie z.B. bei Hilfestellungen beim Sport. Es gibt sexuelle Handlungen am Körper des Kindes (hands-on), wie z.B. Zungenküsse oder Manipulationen der Genitalien, sowie schwere Formen sexuellen Missbrauchs, wie orale, vaginale und anale Penetration. Außerdem gibt es Fälle von Missbrauch, bei denen der Körper des Kindes nicht berührt wird (hands-off), z.B. wenn Täter oder Täterinnen vor einem betroffenen Kind masturbieren, sich exhibitionieren oder diesem gezielt pornografische Darstellungen zeigen oder es auffordern, sexuelle Handlungen an sich – oder z.B. vor einer Webcam – vorzunehmen.


Der Wiederholungstäter, der innerhalb der letzten 5 Jahre bereits einen sexuellen Mißbrauch von Kindern verübt hat, wird nach § 176a StGB wegen eines schweren Vorfalls bestraft. Dabei wird in diese Frist nicht die Zeit der Unterbringung in einer Anstalt mit eingerechnet. Einer Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht der Tat in Deutschland dann gleich.
Auch derjenige, der über 18 Jahre alt ist und den Beischlaf mit einem Kind vollzieht oder eine sonstige sexuelle Handlung vornimmt oder an sich vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 2 Jahren bestraft.
Wenn durch die sexuelle Handlungen an dem Kind das Kind der Gefahr des Todes ausgesetzt wird oder wenn es zu schweren Gesundheitsbeschädigungen kommt.