Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Sperrfrist Führerschein Alkohol

Sperrfrist Führerschein Alkohl sind die entscheidenden Begriffe im Verkehrsrecht, wenn es um die Sperrfrist verkürzung geht. Wohl nahezu jeder Autofahrer würde der Aussage zustimmen, dass Alkohol im Straßenverkehr ziemlich gefährlich ist. Mit steigendem Alkoholpegel wird diese Zustimmung allerdings immer geringer, wie Umfragen gezeigt haben. Dann steigt die Bereitschaft, nach Alkoholgenuss doch noch ins Auto zu steigen - das Bewusstsein für die drohenden Gefahren nimmt rapide ab. So gilt also der Stoßseufzer von Alkoholsündern im Straßenverkehr nach wie vor: Wenn ich an diesem Abend nüchtern überlegt hätte, wäre ich bestimmt nicht mehr gefahren! Für die Teilnahme am Straßenverkehr ist festgelegt, dass 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) der Gefahrengrenzwert ist. Dahinter steckt die wissenschaftliche Begründung, dass ab diesem Wert so gut wie alle Menschen Wirkung zeigen. Das bedeutet nun nicht, dass man sich bis 0,4 Promille in absoluter Sicherheit wiegen kann. Vielmehr können einem Kraftfahrer auch schon 0,3 Promille BAK bei einem Unfall angelastet werden und ihn seinen Führerschein kosten, wenn er typische Alkoholfehler macht. Ab 1,1 Promille gilt eine Alkoholfahrt immer als Straftat und hat die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge. Ab 1,6 Promille wird die Fahrerlaubnis nach Ablauf der vom Richter festgesetzten Sperrfrist immer nur dann wiedererteilt, wenn der Betreffende mit Hilfe des Medizinisch Psychologischen Gutachtens (MPU) einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF) nachweisen kann, dass er kein Alkoholproblem hat. Es liegt aber zwischenzeitlich nach der sagenumwobenen Entscheidung des VGH Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013 der Fall so, dass bei jeder strafrechtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69a StGB auch eine MPU vorgelegt werden muss, wenn es um die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis geht. Was also tun, wenn tatsächlich die Polizei der Fahrt ein Ende gesetzt hat, es vielleicht sogar zu einem Unfall gekommen ist? Oder auch, wenn der Führerschein wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in Gefahr oder nach dem Erreichen von 18 Punkten in Flensburg entzogen worden ist? Wann muss man denn zu dem berüchtigten 'Idiotentest'? Übrigens: Der Begriff 'Idiotentest' ist vollkommen irreführend. Die Betroffenen wissen selbst am besten, dass sie keine Idioten sind und dass es bei der Untersuchung nicht um Intelligenzmängel oder Geisteskrankheiten geht. Der korrekte Begriff lautet Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wann wird Ihre Straßenverkehrsbehörde eine MPU von Ihnen fordern? Die häufigsten Gründe sind: Eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille. Mehrere Trunkenheitsfahrten. Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Drogen. Verkehrsverstöße ohne Alkohol (zu viele Punkte in Flensburg). Kombination aus Trunkenheitsfahrt und zu vielen Punkten. In allen Fragen rund um die Wiedererteilung des Führerscheins helfen Ihnen die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung und seriöse verkehrspsychologische Schulungsorganisationen (z. B. Impuls, AFN) kompetent weiter. Hier erfahren Sie, wie Sie sich zielorientiert auf eine eventuell später anstehende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) vorbereiten können. Die amtlich anerkannten Begutachtungsstellen empfehlen als ersten Schritt die Teilnahme an einer der regelmäßig stattfindenden kostenlosen Informationsveranstaltungen. Seriöse Schulungsinstitute bieten ebenfalls ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch an. 7 Tipps zur Wiedererlangung des Führerscheins Zunächst einmal gilt es nach dem Entzug des Führerscheins oder dessen Androhung eine ehrliche Bestandaufnahme der wirklichen Ursachen vorzunehmen, die zu dem Entzug geführt haben: Ist es wirklich eine Ausnahme gewesen, dass ich an diesem Tag mit soviel Alkohol im Blut gefahren bin? Wieso ging das überhaupt? Oder: Warum war ich nie bereit, das Haschischrauchen einzustellen, auch wenn ich später noch fahren wollte? War mir eigentlich egal, was alles hätte passieren können? Oder: Sind die 18 Punkte wirklich nicht zu vermeiden gewesen? Warum konnte ich eigentlich nicht schon nach z.B. 9 Punkten mit dem Punktesammeln aufhören? Tipp Nr. 1: Seien Sie ehrlich zu sich selbst! Erkennen Sie an, dass nicht die Umstände schuld sind am Entzug Ihres Führerscheins, sondern dass die Ursachen bei Ihnen liegen und dass Sie etwas an Ihrem Verhalten ändern müssen, wenn Sie ihre Fahrerlaubnis wiederbekommen und später dauerhaft behalten wollen. Tipp Nr. 2: Suchen Sie Rat bei Profis! Oft ist es ziemlich schwer, sein eigenes Verhalten unparteiisch zu betrachten und Veränderungen in Angriff zu nehmen. Dann kann es hilfreich sein, möglichst früh den Rat von Profis einzuholen. Sie können Ihnen dabei helfen, hinter die wahren Ursachen ihres bisherigen Verhaltens zu kommen, welches zweifellos zu ziemlich negativen Folgen geführt hat. Oft genug gibt es Hinweise aus dritter oder vierter Hand. Es ist aber nur selten richtig, was man so hört, es kursieren viele Schauermärchen und Stammtischgeschichten. Sie sollten bei Problemen mit Ihrem Führerschein so schnell wie möglich den Rat erfahrener und seriöser Verkehrspsychologen suchen. Weiterhelfen kann man Ihnen auf alle Fälle in den amtlich anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung. Wer tagtäglich selbst Gutachten erstellt, kann Ihnen angemessene Empfehlungen geben, denn er weiß genau, welche Ansprüche erfüllt werden müssen und was im Rahmen der Begutachtung auf Sie zu kommt. In einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung kann es z.B. um folgende Fragen gehen: Habe ich mein früheres Verhalten genau genug analysiert? Ist mein Konzept für die Zukunft ausreichend? Wie kann ich die Sperrfrist nutzen? Sollte ich mir weitere Unterstützung von außen einholen? Ist eine Selbsthilfegruppe für mich sinnvoll? Wie lange muss der Zeitraum sein, für den ich nachweise, dass ich keinen Alkohol trinke oder keine Drogen mehr nehme? Tipp Nr.3: Nutzen Sie die Sperrfrist! Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis wird eine sogenannte Sperrfrist wirksam. Sie kann bereits genutzt werden, um sich intensiver mit den Ursachen der Auffälligkeit(en) im Verkehr auseinander zu setzen und sich auf eine eventuell später anstehende MPU vorzubereiten. Durch die Teilnahme an dem sog. Modell Mainz´77 für alkoholauffällige Kraftfahrer können Sie beispielsweise eine Verkürzung Ihrer Sperrfrist um bis zu drei Monaten erreichen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie das erste Mal mit Alkohol im Verkehr aufgefallen sind und Ihre Blutalkoholkonzentration unter 2,0 Promille lag. Aber auch wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder wenn Sie mit Drogen oder wegen anderer Verkehrsdelikte aufgefallen sind, kann die Teilnahme an einem speziell auf Ihren Fall zugeschnittenen Kurs unter Umständen zu einer Sperrfristverkürzung führen. Erkundigen Sie sich bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle nach Möglichkeiten, an einem Kurs zur Aufarbeitung Ihrer bisherigen Probleme im Straßenverkehr teilzunehmen, der ganz nebenbei vielleicht auch noch zu einer Sperrfristverkürzung führt und Sie auf alle Fälle gut auf eine später anstehende MPU vorbereitet. Tipp Nr. 4: Beantragen Sie rechtzeitig Ihren neuen Führerschein! Bereits 10 Wochen vor Ablauf Ihrer Sperrfrist können Sie bei Ihrem Straßenverkehrsamt die Wiedererteilung Ihres Führerscheins beantragen. Die Führerscheinstelle wird dann wahrscheinlich von Ihnen noch einige Unterlagen (behördliches Führungszeugnis, Sehtestbescheinigung u.ä.) verlangen. Außerdem soll eine Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt sichern, dass in der Zeit Ihres Führerscheinentzuges keine neuen Auffälligkeiten, wie z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis hinzugekommen sind. Wenn Sie die Fahrerlaubnis frühzeitig beantragen, können Sie die MPU zeitgleich mit Ablauf Ihrer Sperrfrist oder sogar bis zu vier Wochen vorher absolvieren. Tipp Nr. 5: Informieren Sie sich vor einer MPU genau über den Ablauf und die an Sie gestellten Anforderungen Dazu können Sie zunächst die kostenlosen Informationsveranstaltungen der Begutachtungsstellen für Fahreignung nutzen. Sie finden regelmäßig statt und vermitteln allgemeine Informationen über die MPU, z.B.: welche Fragen beim Psychologen gestellt werden, was der Arzt von Ihnen wissen will, ob und welche Testverfahren eingesetzt werden oder welche Kosten anfallen. Eine vorherige telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich. Wenn Sie jedoch zusätzlich an Informationen interessiert sind, die ganz speziell mit Ihrer individuellen Situation zu tun haben, dann raten wir Ihnen zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Kompetente Fachleute werden Ihnen alle Informationen geben, damit Ihre Chance für eine positive Begutachtung so groß wie möglich wird. Tipp Nr. 6: Nutzen Sie die MPU, um Ihre Erkenntnisse seit der Entziehung der Fahrerlaubnis offen und zielgenau darzustellen. Im Rahmen einer MPU wird Ihnen die Chance eingeräumt, die Bedenken des Straßenverkehrsamtes an Ihrer Fahreignung auszuräumen. Damit ist eines klar: Es ist nicht Aufgabe und schon gar nicht das Ziel der Gutachter zu verhindern, dass Sie wieder in den Besitz Ihrer Fahrerlaubnis kommen. Sie erhalten ausgiebig Gelegenheit, Ihre persönliche Vorgeschichte darzustellen, über Ihre heutige Situation zu sprechen und die Veränderungen seit der Auffälligkeit zu beschreiben. Die Gutachter wissen, dass sich nicht alle Menschen gleich gut ausdrücken können. Auch normale Stressreaktionen, Nervosität und Prüfungsangst sind ihnen vertraut und werden bei der Begutachtung berücksichtigt. Worum es in der MPU nicht geht, sind Schuldfragen. Man erwartet auch keinen 'Seelen-Striptease' von Ihnen und es werden auch keine 'Psycho-Spielchen' mit Ihnen veranstaltet. Die Untersuchung besteht aus zwei Hauptteilen, der medizinischen und der psychologischen Untersuchung. Die Leistungsfähigkeit (Reaktions- und Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit) wird mit speziellen verkehrspsychologischen Testverfahren, die an einem Computer durchgeführt werden, überprüft. Tipp Nr. 7: So kommen Sie wieder zu Ihrem Führerschein. Wenn Sie ein positives Gutachten erhalten haben, sollten Sie dieses so schnell wie möglich Ihrer Führerscheinstelle vorlegen. Sie werden dann mit hoher Wahrscheinlichkeit Ihre Fahrerlaubnis wiederbekommen. Ein Gutachten mit Nachschulungsempfehlung bedeutet, dass von den Gutachtern zwar eine Reihe positiver Aspekte gesehen wurde, jedoch war noch nicht alles so, wie es sein sollte. Die Fachleute glauben aber, dass Sie nach einer Nachschulungsmaßnahme in speziellen Kursen (im allgemeinen ca. vier Termine in drei Wochen) in den noch offenen Punkten verbessern können. Wenn Sie mit diesem Gutachten zur Führerschein-Stelle des Straßenverkehrsamtes gehen, dann wird die Behörde in aller Regel Ihrer Kursteilnahme zustimmen. Wenn der Kurs beendet ist, bekommen Sie ohne weitere MPU den Führerschein zurück. Bei einem negativen Gutachtenausgang fanden sich leider nicht genügend positive Aspekte. Wenn Sie aber offen waren, dann haben die Gutachter die Möglichkeit gehabt, sich einen entsprechenden Eindruck zu verschaffen. In diesem Fall können Sie erwarten, dass man Ihnen klipp und klar sagt, was Sie tun sollen, um bei einer neuen MPU die Chancen auf eine positive Begutachtung zu erhöhen. Zwar werden Sie mit diesem Gutachten Ihren Führerschein nicht direkt wieder bekommen, aber Sie haben eine Standortbestimmung und wissen genau, was nun zu tun ist. Folgen Sie deshalb am besten den im Gutachten gegebenen Empfehlungen.