Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Spontanäußerung eines Beschuldigen - Belehrungspflicht

Es gilt der Grundsatz, dass sich kein Beschuldigter selbst belasten muss. Ausgehend von diesem ehernen zentralen nemo-tenetur-Grundsatz ist die BGH Entscheidung vom 09.06.2009 — BGH 4 StR 170/09 zu lesen: Dieser strafverfahrensrechtliche Grundsatz beinhaltet das Recht des Beschuldigten und später natürlich auch des Angeklagten zu Schweigen. Dieses Recht ergibt sich aus der Vorschrift des § 136 Abs. 1 S. 1 StPO. Ein Polizeibeamter umgeht dann gezielt die ihm obliegenden Belehrungspflichten nach § 136 Abs. 1 S. 2, § 163 a Abs. 3 S. 2 StPO wenn er sich von einem bereits als Tatverdächtigen zu vernehmenden Beschuldigten nach dessen pauschalem Geständnis einer Straftat und der unmittelbar darauf folgenden Festnahme über eine beträchtliche Zeitspanne hin Einzelheiten der Tat berichten lässen, ohne den als Beschuldigten behandelten Täter auf sein Aussageverweigerungsrecht hingewiesen zu haben.