Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Strafbefehl

Strafbefehl

Wenn gegen Sie ein Strafbefehl ergangen ist, müssen Sie schnell reagieren: Sie benötigen einen im Strafrecht spezialisierten Rechts­anwalt, der bestmöglich als Fachanwalt über eine große Erfahrung im Bereich des Strafbefehls und des Einspruchs gegen den Strafbefehl verfügt. Sie können jederzeit einen Termin bei Herrn Rechts­anwalt Manfred Zipper, Fachanwalt für Strafrecht, vereinbaren, um gegen einen Strafbefehl vorzugehen. Die Fragen, die sich im Bereich des Strafbefehls stellen, lauten beispielsweise:

Mir ist ein Strafbefehl zugestellt worden. Was kann ich gegen den Strafbefehl tun?

Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach der Zustellung, Einspruch einlegen. Wenn nicht innerhalb der Einspruchsfrist gegen den Strafbefehl vorgegangen worden ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Es ist dringend anzuraten, einen Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt und Akteneinsicht beantragt. Nur durch die erfolgte Akteneinsicht kann überhaupt von dem Fachanwalt für Strafrecht über die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen den Strafbefehl ein verbindlicher Rat erteilt werden.

Was passiert nach dem eingelegten Einspruch mit dem Strafbefehl?

Wenn der Einspruch innerhalb der Einspruchsfrist ordnungsgemäß gegen den Strafbefehl eingelegt worden ist und die Akteneinsicht dazu geführt hat, dass man das Einspruchsverfahren gegen den Strafbefehl durchführt, findet eine Hauptverhandlung statt. Zum Ablauf der Hauptverhandlung geht es hier weiter.

Kann es passieren, dass nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl sich die Strafe verschärft?

Grundsätzlich ist dies möglich, das Verbot der Verschlechterung gilt im Einspruchsverfahren gegen den Strafbefehl nicht. Es kann also auch in der Hauptverhandlung die Strafe erhöht werden. Sie sollten sich in jedem Fall eine Prognose des Fachanwalts für Strafrecht Ihres Vertrauens einholen. Bevor man kopflos in die Hauptverhandlung geht, sollte man unbedingt mit dem Fachanwalt für Strafrecht gesprochen haben.

Kann man die Verschlechterung im Einspruchsverfahren vermeiden?

Es besteht die Möglichkeit, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Es besteht ferner die Möglichkeit das Einspruchsverfahren bezüglich der Tagessätze nicht aber gegen die Anzahl der Tagessätze konkret zu beschränken.

Welche Besonderheiten hat das Strafbefehlsverfahren noch?

Der Angeklagte bzw. der Beschuldigte muss nicht in der Hauptverhandlung auf den Einspruch anwesend sein. Es muss nur ein Strafverteidiger anwesend sein, der schriftlich bevollmächtigt sein muss.

 

Die großen psychischen Belastungen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und eine große Hauptverhandlung bleibt meistens aus, so dass es sich bei dem Strafbefehlsverfahren um eine sympathische und elegante Verfahrenserledigung handeln kann. Durch einen Strafbefehl kann nur eine Freiheitsstrafe zur Bewährung verhängt werden. Diese darf höchstens 1 Jahr betragen. Lesen Sie dazu mehr auf den weiteren Seiten der Rechtsanwälte Zipper & Partner.