Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Strafentschädigungsgesetz

Nach dem Strafebtschädigungsgesetz stehen demjenigen, gegen den ein Strafverfahren zu UNrecht eingeleitet worden ist, der voßn dem tatvorwurf dann also freigesprochen worden ist, bei dem das Verfahren eingestellt worden ist, unter gewissen Umständen Strafentschädigungsansprüche zu, Die Strafentschädigungsansprüche richten sich nach den Vorgaben des Strafentschädigungsgesetzes. 

 

Hierin ist beispielsweise geregelt, dass derjenige, der durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat,  aus der Staatskasse entschädigt wird, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird.

(Dies gilt auch, wenn ohne Verurteilung eine Maßregel der Besserung und Sicherung oder eine Nebenfolge angeordnet worden ist.

Diese Regelung gilt auch für Entschädigung für andere Strafverfolgungsmaßnahmen. Das bedeutet:  Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt. Andere Strafverfolgungsmaßnahmen sin die einstweilige Unterbringung und die Unterbringung zur Beobachtung nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Jugendgerichtsgesetzes, die vorläufige Festnahme nach § 127 Abs. 2 der Strafprozeßordnung, Maßnahmen des Richters, der den Vollzug des Haftbefehls aussetzt (§ 116 der Strafprozeßordnung), die Sicherstellung, die Beschlagnahme, der Arrest nach den §§ 111d und 111o der Strafprozeßordnung sowie die Vermögensbeschlagnahme nach § 111p der Strafprozeßordnung und die Durchsuchung, soweit die Entschädigung nicht in anderen Gesetzen geregelt ist, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, das vorläufige Berufsverbot.