Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Strafvollzug

Der Strafvollzug ist in beinahe allen Bereichen im Strafvollzugsgesetz geregelt. Hier wird auch der Sinn und die Aufgabe des Strafvollzugs dargestellt: Die Aufgabe des Strafvollzugs sei nach § 2 StrafvollzuG, dass der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Damit wird das sogenannte Vollzugsziel definiert. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Nach der Gestaltung des Vollzugs soll diese so sein, dass das Leben im Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich angeglichen werden soll. Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges hat die Vollzugseinrichtung entgegenzuwirken. Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern. Der Strafvollzug kommt insbesondere in dern Justizvollzugsanstalten Mannheim und Heidelberg, wie auch in der JVA Frankenthal, JVA Karlsruhe, JVA Heimsheim, JVA Freiburg, JVA Heilbronn, JVA Stadelheim, JVA Weiterstadt, JVA Offenburg, JVA Bruchsal und Justizvollzugsanstalt Ulm für die Mandanten des Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper in Betracht. Dort werden dann im Rahmen des Straf­vollstreckungsverfahrens auch die Anträge auf Halbstrafe, Antrag auf 2/3 Entlassung von dem Rechts­anwalt Manfred Zipper gestellt. Insgesamt ist beim Strafvollzug zu beachten, dass der Mandant unter der Situation des Freiheitsentzugs sehr leidet und deshalb in einer Sondersituation ist.