Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Trojaner Datenschutz Ausspähen

Zum Trojaner Datenschutz Ausspähen von Daten im Sinne des § 202a StGB werden auch solche als Trojaner genannte Schadsoftware Eindringlinge genannt: Debi handelt es sich um eine Form der Zugangsverschaffungund Infizierung eines Computersystems mit spezieller Schadsoftware. Damit werden dann Daten ausgespäht. Es werden damit dann sensible Daten wie Passwörter und Kontonummern gesucht und gefunde. Als sogenanntes Sniffern wird dann auch das Schnüffeln nach dem Kommunikationsverkehr des Opfers bezeichnet. Der Keylogger protokolliert in einem solchen Fall die Tastatureingabe des Opfers. Die zugangsverschaffung im Sinne des § 202a StGB erfolgt aber durch die Überwindung der Zugangssicherung. Gerade im Falle von Verstößen gegen das Datenschutzgesetz und den aktuellen Begebenheite von NSA und BND werden die Rufe nach einem speziellen Datenschutz­straf­recht immer lauter. Das Datenschutzsstrafrecht beschäftigt sich nicht nur mit dem Trojaner und dem Ausspähen von Daten, sondern auch mit verschiedenen anderen Vergehen gegen das Datenschutzrecht. Der Datenschutz erstreckt sich aber nicht nur auf den höchstpersönlichen Bereich, sondern auch auf den Geschäftsbereich, der auch von § 17 UWG und § 19 UWG geschützt wird. Der Fachanwalt für Strafrecht hilf präventiv aber auch in der Straf­verteidigung bei Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Es erscheint angezeigt, dass man in jedem Betrieb und in jedem Bereich sich über das Datenschutz­straf­recht beraten lässt. Der Experte im Datenschutz und im Datenschutz­straf­recht kann dabei sehr häufig behilflich sein.