Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Vorbeugende Maßnahmen - Vorbereitende Maßnahmen

Um bereits im Vorgriff der ohnehin auf den Mandanten zukommenden Maßnahmen strafprozessualer und auch steuerverfahrensrechtlicher Natur die entsprechenden Maßnahmen ergreifen zu können, ist es von Anfang an wichtig und für eine erfolgreiche Verteidigung im Wirtschafts­strafrecht und Steuerstrafrecht unerlässlich, dass man den Sachverhalt so früh wie möglich allumfassend erfährt. Es können dann die entscheidenen Verteidigungsstrategien und Verteidigungsziele mit dem Mandanten leichter vereinbart werden.
Im Rahmen einer sogenannten vorbeugende Beratung, bei der keine Strafvereitelung mit dem Mandanten durchgeführt wird, können die noch vorhandenen Chancen und Möglichkeiten mit dem Mandanten erörtert werden, ebenso wie mögliche Risiken und Gefahren gemeinsam mit dem Mandanten abgewogen und besprochen werden.
Diese Vorgehensweise setzt ganz erhebliches Prxiswissen und ein besonderes Fachwissen neben einer herausragenden expertise im Strafrecht und im Wirtschafts­strafrecht des Fachanwalts für Strafrecht voraus.
Wenn es beispielsweise um die steuerliche Selbstanzeige oder vergleichbare strafbefreiende Eigenanzeigen im Rahmen der Beitragsordnungen geht, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht mit einem besonderen Fachwissen beraten lassen.

im Rahmen der Beratung durch die Rechtsanwälte Zipper & Collegen in Schwetzingen werden die Mandanten dort auch auf den Ermittlungseingriff, wenn er denn unvermidbar geworden ist, ausführlich beratend vorbereitet.
Die finanzielle Absicherung für Konten und das Verhalten bei Durchsuchung und Beschlagnahme wird ebenso besprochen wie das zukünftige Miteinander im Falle einer Verhaftung in dem Wirtschafts­strafrecht.