Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Vorladung

Wenn Sie eine Vorladung zur Vernehmung erhalten, sollten Sie sich mit einem Fachanwalt für Strafrecht dringend in Verbindug setzen. Der Termin sollte zunächst in jedem Fall abgesagt werden und dann sollte der Strafverteidiger Ihres Vertrauens die Akteneinsicht beantragen. Nach der gemeinsam erfolgten Akteneinsicht besteht für Sie die Möglichkeit, Angaben zur Sache zu machen. Sie müssen aber keine Angaben machen. Sie können sich auch jetzt auf ihr Schweigerecht berufen und keine Aussage machen.