Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis

Wiedererlangung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass man nach der Rechtskraft der Verurteilung zu einer Strafe auch noch eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegen hat. Die Führerscheinbehörde sendet dann ein rein informatorisches Schreiben, aus dem hervorgeht, dass man eine MPU zu absolvieren hat. Von der Staats­anwaltschaft bekommt man schriftlich, wann man frühestens die Fahrerlaubnis neu beantragen kann. Die Sperrfrist endet also dann, wenn die Staats­anwaltschaft dies mitteilt. Mit Rechtskraft der Entziehung erlischt die Fahrerlaubnis und lebt auch nach Ablauf der Sperrfrist nicht wieder auf (vgl. BGH 5, 168). Die Fahrerlaubnis wird daher nach Ablauf der Frist nicht automatisch, sondern nur auf formellem Antrag hin neu erteilt. Der Antrag ist bei der für den Wohnsitz zuständigen Führerscheinbehörde einzureichen. Der ANtrag sollte vorzeitig gestellt werden. Die Bearbeitungszeiten bei den Behörden sind oft sehr lange. Fahrerlaubnisinhaber, die Drogen konsumieren, riskieren ihren Führerschein. Selbst wenn im Straf- oder Ordnungs­widrigkeitenverfahren die Fahrerlaubnis nicht entzogen wird, wird anschließend häufig die Fahrerlaubnisbehörde tätig und schreitet zumindest zur Überprüfung der Fahreignung (vgl. § 14 FeV). Ein Rechts­anwalt, der einen Betroffenen im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren oder im Verfahren zur Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis vertritt, muss dabei wichtige Rechtsprechung zur Fahreignung im Zusammenhang mit Drogenkonsum kennen. Diese wird im Beitrag insbesondere unter Berücksichtigung neuester Gerichtsentscheidungen überblicksartig dargestellt. Es ist Vorsicht geboten: Man kann die MPU gut vorbereiten, man kann die Alkoholabstinenz nachweisen. Man sollte einen Fachanwalt beauftragen, damit richtig profund geholfen wird.