Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Zollstrafrecht - Zollordnungswidrigkeiten

Der Bereich Zollstrafrecht Steuerstrafrecht, der sich auf Zölle bezieht, wird vielseits Zollstrafrecht genannt. Nach § 369 AO stellen Steuerstraftaten (Zollstraftaten) diejenigen Taten dar, die nach den Steuergesetzen strafbar sind, den Bannbruch, die Wertzeichenfälschung und deren Vorbereitung. Dabei ist darauf zu achten, dass die Gleichstellung von Zollstraftaten mit Steuerstraftaten keine Bedeutung hat, denn gemäß § 3 Abs.3 AO sind Einfuhrabgaben und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und Art 4 Nr. 11 des Zollkodexes Steuern im Sinne der Abgabenordnung. Bei dem Steuerstrafrecht handelt es sich um ein Blankettgesetz. Nach einer anderen Ansicht soll es sich dabei um Straftatbestände mit hochgradig normativen Tatbestandsmerkmalen handeln. Diejenigen Waren, die in das Zollgebiet der europäischen Gemeinschaft - nach Lissabon in das Gebiet der Europäischen Union - eingeführt worden sind, hat man ausschließlich unter Einhaltung der geltenden zollrechtlichen Bestimmungen zu gestellen. Im Falle des Verstoßes bei der Wareneinfuhr, insbesondere der Überführung in ein Zollverfahren, können die bei der Warenanmeldung gemachten Angaben Anlass für die Zollfahndung bieten, Verfahren wegen Zollstraftaten und Zollordnungswidrigkeiten - etwa wegen des Verdachts der Steuer­hinterziehung, des Bannbruchs, der leichtfertigen Steuerverkürzung oder der Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben - einzuleiten.

 

Der Fachanwalt für Strafrecht, der sich mit Zollstrafrecht und Embargo befasst, sollte den Mandanten nicht nur beraten hinsichtlich der Ausfuhrgenehmigungen und der zu leistenden Abgaben im Zollstrafrecht und Steuerstrafrecht, er sollte auch die Embargo Vorschriften dem Mandanten erklären.

 

Eine sachgerechte Verteidigung in Zollstraf- und Zollordnungswidrigkeitenverfahren muss das materielle Zollrecht berücksichtigen, das maßgeblich vom europäischen Gemeinschaftsrecht geprägt ist. Anwendungsvorrang und Neutralisierung von Strafnormen sind hier zu beachten. Das supranationale Recht der Europäischen Union genießt Anwendungsvorrang vor entgegenstehendem nationalen Recht. Die unionsrechtskonforme Auslegung der Norm ist wichtig. Das Unionsrecht entfaltet dabei die unmittelbare Wirkung wenn im Rahmen eines Blankettgesetzes auf europäische Normen verwiesen wird, wie dies in § 382 Abgabenordnung der Fall ist. Der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper verteidigt und berät umfassend auf dem Gebiet des Zollstrafrechts. Auch im Falle einer Zollordnungswidrigkeit wird Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper tätig. Diese Tätigkeit umfasst die Verteidigung von einer Einzelperson, aber auch die Beratung und Begleitung von Unternehmen im Rahmen von Zollprüfungen sowie im Falle einer Beratung zur Selbstanzeige. Diese Tätigkeit erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit zollrechtlich spezialisierten Kanzleien. Im Falle des Zollstrafrechts werden die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper & Collegen gerade in einem Fall des Verstoßes gegen ein Embargoverbot umfassend für den Mandanten tätig.

Das Unternehmen, das exportiert und dessen Geschäftsleitung sich dem Verdacht einer Zollstraftat ausgesetzt sieht, wird von dem Fachanwalt für Strafrecht Zipper beraten und verteidigt.