13. Februar 2014
Gemeinschädliche Sachbeschädigung Graffiti
Gemeinschädliche Sachbeschädigung ist nicht selten. Allein schon der lose Umgang mit Graffiti kann zu einer Sachbeschädigung werden. Wenn das Besprühen von S-Bahnwaggons mit Graffiti dazu geeignet ist,die öffentliche Funktion zu beeinträchtigen, so kann der Straftatbestand einer gemeinschädlichen Sachbeschädigung vorliegen. Die S-Bahn steht zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung. Wenn nicht nur das äußere Erscheinungsbild verändert wird, sondern die Sauberkeit eines Waggons der eben zum öffentlichen Personennahverkehr gehört der artig in Anspruch genommen wird, dass der Zweck vereitelt werden kann, dass nämlich mit dem Waggon Passagiere befördert werden sollen, dann kann darin eine gemeinschädliche Sachbeschädigung liegen.