04. Dezember 2015

Steuer­hinterziehung Software Kassenmanipulation

Steuer­hinterziehung Kassenmanipulation Software

Nicht nur in der Hotelindustrie und bei Gastwirten, sondern in nahezu allen Bereichen, in denen der unbare Zahlungsverkehr die Regel ist, gibt es softwarebasierte, computergesteuerte Registrierkassen. Diese sind teilweise immer online und auch über blue-tooth ansteuerbar. Sie sollen dem Händler wie auch dem Kunden den Zahlungsverkehr erleichtern.

Insbesondere aber erleichtern diese digitalen registrierkassen dem Finanzamt die Überwachung und Überprüfung der Kassenführung.

Es bedarf nur eines Tastendrucks und schon stehen sämtliche Daten bereit und versetzen den Unternehmer - aber eben auch die Finanzbehörden - jederzeit und von jedem Ort aus in die Lage, aktuell über seine Umsatzzahlen informiert zu sein. Diese Kassensysteme sind durch gezielte Kassenmanipulation besonders anfällig.

Insbesondere durch die Gefahr der Trojaner, Phishing und Pharming sind der Manipulation von außen Tür und Tor geöffnet.

Selten kommt auch der Unternehmer selbst auf den Gedanken, das Angebot ominöser Anbieter von Manipulationssoftware, die Einnahmen teilweise am Fiskus vorbei zu erklären.

Für den Hotelier und Gastronom, für den Händler und Apotheker, für jeden, der sich der Kassensoftware bedient, steht zweifelsfrei fest:

Kassenmanipulation ist Steuer­hinterziehung und wird mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft. Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz muss aber auch der verantwortliche Geschäfts­führer des Software-Hauses mit einer Strafe rechnen.

So musste der Softwareanbieter in einem speziellen Fall einer Software, deren Name hier nicht genannt wird wegen Beihilfe zur Steuer­hinterziehung bestraft werden. Er haftete für die hinterzogenen Steuern des eigentlichen Steuerhinterziehers.

Die Kassenmanipulation führt also zur Steuer­hinterziehung und sollte nicht gemacht werden. Die Finanzbehärden sind mittlerweile über die Möglichkeiten der Kassenmanipulation informiert.

Wichtig ist, dass eine Kasse nur dann den neuen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht, wenn jede Änderung an den Daten dokumentiert bzw. protokolliert wird. Registrierkassen, die diese

Voraussetzungen und die Archivierung der Daten für 10 Jahren nicht erfüllen, sind umgehend aufzurüsten.

Lassen Sie sich als betroffener Gastwirt, Apotheker, Arzt, Händler oder Hotelier professionell beraten und treffen keine voreiligen Entscheidungen.