Strafrecht ABC
Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.
Bewaffnetes Handeltreibende mit Betäubungsmitteln
Bewaffnetes Handeltreibende mit Betäubungsmitteln
Sobald eine Schusswaffe oder ein sonst gefährliches Werkzeug mit einer nicht geringen Menge zusammentrifft, steht ebenfalls eine Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren im Raum, da sich durch deren Mitsichführen die Gefährlichkeit des Betäubungsmittelhandels unweigerlich erhöht.
Der Begriff der Schusswaffe ist im Waffengesetz definiert, wobei Gaspistolen Luftdruckpistolen und Schreckschusswaffen ebenfalls unter den Waffenbegriff fallen.
Selbst wenn die Waffe nicht geladen ist, die Munition dem Täter jedoch griffbereit zur Verfügung steht und er die Waffe jederzeit ohne zeitliche Verzögerung laden kann, ist der Tatbestand erfüllt.
Auch wenn die Waffe nur aufgrund des Berufes, z.B. als Polizist, Jäger oder Soldat mit sich geführt wird, diese jedoch bei der Tatausführung nicht verwendet werden soll, ist dies für die Erfüllung des Tatbestandes nicht ausschlaggebend, da eine Verwendungsabsicht des Täters gerade nicht gefordert wird.
Unter die sonstigen Gegenstände fallen z.B. Schlagstöcke, Dolche, Springmesser, Schlagringe, Baseballschläger und Gummiknüppel usw.
Ausreichend ist, dass der Gegenstand nach seiner objektiven Beschaffenheit zur Verletzung von Personen geeignet ist. Dass der Täter mit dem Gegenstand in der konkreten Situation niemanden verletzen wollte, ist auch hier nicht ausschlaggebend, ausreichend ist das bewusste gebrauchsbereite Mitsichführen des Gegenstandes.
Mitgeführt ist die Waffe oder der gefährliche Gegenstand, sobald sie der Täter bei der Tat bewusst gebrauchsbereit in der Weise bei sich hat, dass er sich ihrer jederzeit bedienen kann.
Es genügt folglich, wenn das Drogengeschäft in einer Wohnung stattfindet und dort auch eine Waffe aufbewahrt wird.
Ausschlaggebend ist, dass der Täter während eines Teilaktes des Handeltreibens bei sich führt.
Siehe hierzu die Beiträge „Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM mit Fahrtenmesser“ und Cannabismüll mit Waffe“ in unseren News.