Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Beweisantrag

Der Beweisantrag sollte in der Hauptverhandlung von dem erfahrenen Fachanwalt für Strafrecht gut vorbereitet gestellt werden. Das bedeutet in der Regel, dass man den Beweisantrag schon weit vor der Hauptverhandlung schriftlich niederlegt und das Beweisthema, zu dem man den Beweisantrag stellt antezipiert hat. Man muss also vorausschauend verteidigen. Das ist nur bei genauer Kenntnis des Akteninhalts und des zu erwartenden Verlaufs der Hauptverhandlung überhaupt möglich. Aufgrund langjähriger Erfahrung, die der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper im Laufe von einer großen Anzahl an Straf­verteidigungsmandaten gewinnen konnte, ist er in der Lage bei genauer Kenntnis der Ermittlungsakte und der verschiedenen bisher angebotenen Beweise die Beweisanträge schon gut vorzubereiten. Der Beweisantrag muss den Voraussetzungen des § 244 StPO entsprechen. Er darf nicht ins Blaue hinein gestellt werden. Er muss eine Beweistatsache genauso enthalten wie ein konkretes Beweisthema. Der Beweisantrag kann in dem Fall, dass die Voraussetzungen des § 244 StPO nicht eingehalten worden sind, zurückgewiesen werden.

 

Es ist aus taktischer Sicht besonders wichtig, den Beweisantrag meist so schnell wie möglich zu stellen, damit das Gericht nicht nach einem Großteil der Hauptverhandlung aus Bequemlichkeit und wegen einer möglichen überlangen Verfahrensdauer den Beweisantrag zurückweist.