Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Bundeszentralregister

Das Bundeszentralregister wird gebildet aus dem Zentralregister und dem Erziehungsregister. Das Bundeszentralregister umfasst das maßgebliche deutsche Vorstrafenregister, mit dem das strafrechtliche Leben und Vorleben einer Person abgelesen werden können soll. Durch die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und durch sogenannte Führungszeugnisse können Eintragungen im Bundeszentralregister den anfragenden Behörden, wie aber auch Arbeitgebern kenntlich gemacht werden. Die Daten im Bundeszentralregister werden nicht jedem zugänglich gemacht. Sie sind hoch sensibel und besonders zu schätzen. Das Bundeszentralregister unterliegt einem speziellen Datenschutzrecht. Die Eintragung im Bundeszentralregister sind von erheblicher Bedeutung für die Strafzumessung. Im erweiterten Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG werden alle Eintragungen des einfachen Führungszeugnisses sowie im Interesse des Kinder- und Jugendschutzes alle Verurteilungen wegen der in § 32 Abs. 5 BZRG genannten Katalogstraftaten aufgenommen. Auskunft aus dem Bundeszentralregister kann der Betroffene selbst gemäß § 42 BZRG haben oder durch einen Vertreter oder durch Auskunft an bestimmte Behörden nach § 41 BZRG erreichen. Ein Führungszeugnis aus § 30 BZRG gibt im Interesse der Resozialisierung des Betroffenen nur über einen Teil der etwaigen Eintragungen Auskunft und unterscheidet sich danach, in welchem Umfang die Eintragungen gefiltert werden. Auskunft aus dem Bundeszentralregister erhält man also nur als betroffene Person. Alle die nicht in § 42 BZRG genannt sind, erhalten nur ein Behördenführungszeugnis. Tilgungen und Löschungen im Bundeszentralregister übernehmen die Rechtsanwälte Zipper & Partner gerne für Sie. Die Tilgung im Bundeszentralregister bedeutet die endgültige Löschung einer Eintragung im Register und erfolgt nach Ablauf bestimmter Fristen. Die Fristen für die Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister bestimmen sich nach § 46 BZRG.

Wenn Sie eine Eintragung löschen lassen wollen, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Eintragung zur Tilgung reif ist, wenn Sie einen Bundeszentralregisterauszug beantragen möchten, wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte Zipper & Partner. Wir sind bundesweit im Zusammenhang mit dem Bundeszentralregister für unsere Mandanten da. Rufen Sie an und teilen Sie uns den Ihren Bundeszentralregisterauszug betreffenden Sachverhalt mit.