Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Untersuchungshaft Besuchserlaubnis

Ein Freund befindet sich in Untersuchungshaft?
Ein Anghöriger in Untersuchungshaft?


Wenn Sie einen Angehörigen in der U-Haft besuchen wollen oder einen Freund in der U-Haft besuchen wollen, müssen Sie einiges an Regeln beachten. Der Umgang mit der Justizvollzugsanstalt ist besonders sorgfältig vorzubereiten. Bei der Besuchserlaubnis hilft Ihnen der Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper. Auch bei der Kommunikation mit der JVA und den Eigenheiten der unterschiedlichen JVA in Deutschland hilft Ihnen Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper aus Schwetzingen. Dieser ist nicht nur bei den JVA Heidelberg, JVA Mannheim, JVA Karlsruhe, sondern auch bei der JVA Stuttgart Stammheim, JVA Weiterstadt, JVA Frankfurt, JVA Heilbronn, JVA Freiburg, JVA Offenburg sehr gut bekannt.
Eine hervorragende Seite für die Infos rund um das Gefängnis ist die Seite www.knast.net
An dieser Stellle möchte ich versuchen, Ihnen mit einigen Infos den Kontakt mit dem jeweiligen Gefängnis zu erleichtern.
Der Untersuchungshaft geht zunächst die Festnahme durch die Polizei und die Verhaftung voraus. Im Rahmen der Festnahme wird die Verhaftung erklärt. Es wird dann von dem Staatsanwalt beantragt, dass der Ermittlungs- und Haftrichter den Haftbefehl erlässt. Der Festgenommene muss dann sofort, spätestens aber am Tag nach der Festnahme, dem Haftrichter vorgeführt werden. Dort wird über die Eröffnung des von der Staats­anwaltschaft beantragten Haftbefehls entschieden. Der Haftrichter entscheidet im Rahmen des Termins der Haftbefehlseröffnung, ob der Haftbefehl erlassen wird, ob der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wird oder ob der Haftbefehl gar nicht erst in Kraft tritt. Der Ermittlungsrichter und Haftrichter entscheidet damit über die Freilassung oder den Erlass eines Haftbefehls. Wenn der Haftbefehl erlassen worden ist und die Untersuchungshaft angetreten werden muss, hat der Untersuchungsgefangene das Recht, einen Angehörigen oder eine Person seines Vertrauens unverzüglich von der Verhaftung und jeder weiteren Entscheidung über die Fortdauer der Haft telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.

Sie möchten Ihren Angehörigen in der Untersuchungshaft besuchen?
sie möchten einen Freund in der Untersuchungshaft besuchen?

Hierzu bedürfen Sie einer Besuchserlaubnis. Diese muss bei der Geschäftsstelle des zuständigen Ermittlungsrichters beantragt werden. Sie können damit in die Justizvollzugsanstalt gehen, hier gibt es feste Sprechzeiten.
Gerne sind die Rechtsanwälte Zipper & Collegen Ihnen damit behilflich.