Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Onlinedurchsuchung

Onlinedurchsuchung Fachanwalt kann folgendes bedeuten, wobei man nicht von einem feststehenden beständig definierten Rechtsbegriff ausgeht: Die Auffassung des Bundesinnenministeriums bezeichnet der Begriff der Online-Durchsuchung wie folgt: Verdeckter staatlicher Zugriff auf fremde informationstechnische Systeme über Kommunikationsnetze. Damit sind sowohl der einmalige Zugriff als auch eine sich über einen langen Zeitraum erstreckende Überwachung gemeint. In ähnlicher Weise beschreibt die Bundesregierung in ihrem Programm zur Stärkung der Inneren Sicherheithttps://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fkomm%2FParkHdBDurchBesch_2%2FMono%2Fcont%2FParkHdBDurchBesch.Mono.M4.T2.htm#FN4 vom 09. 11. 2006 die Online-Durchsuchung als eine Maßnahme, entfernte PCs auf verfahrensrelevante Inhalte hin zu durchsuchen, ohne tatsächlich am Standort des Gerätes anwesend zu sein. Die Onlinedurchsuchung stellt einen schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.

 

In technischer Hinsicht werden wohl die Trojaner, die im Rahmen der Onlinedurchsuchung auf fremden Rechnern installiert werden, als solche erfasst und dann inkriminert gesteuert.

 

202a Ausspähen von Daten

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

 

(2) Daten im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche, die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden.Als Online Durchsuchung oder auch Onlinedurchsuchung wird das berechtigte Ausspähen von Daten genannt. Dabei ist die Bezeichnung der Onlinedurchsuchung als solche irreführend, denn nach Wikipedia umfasst der Begriff sowohl den einmaligen Zugriff (Online-Durchsicht) wie auch die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Online-Überwachung. Als bisher in Deutschland gesetzlich nicht ausdrücklich geregelte Methode staatlicher Informationsgewinnung soll die Online-Durchsuchung im Rahmen der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr oder zur nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung eingesetzt werden.