Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Schneeballsystem

Schneeballsystem: Sowohl das Schneeballsystem wie auch das Pyramidensystem sind von dem Tatbestand der progressiven Kundenwerbung gemäß § 16 Abs. 2 UWG erfasst. Im Schneeballsystem werden Kunden durch andere Kunden zum Abschluss eines Vertrags mit dem veranstaltenden Unternehmen geworben. Das werbende Unternehmen schließt den Vertrag sowohl mit den von ihm unmittelbar geworbenem erst Kunden, als auch allen sodann durch deren Vermittlung geworbenen weiteren Kunden selbst direkt ab. Beispiel: zu Grunde liegt ein Versandhandel mit Uhren und Taschen der Kunde bestellt eine wahre für 80 €. Bestellen konnte er nur weil eine Bestellschein für fünf Euro von einem anwerben Kunden erworben hatte. Gleichzeitig mit seiner Bestellung erwarb der Kunde selbst vier Bestellschein Vordrucke gegen Zahlung von 20 €, die er nun seinerseits zu je fünf Euro an Neukunden weiter vertreiben konnte. Dabei nahm er also insgesamt 20,01 € und denn selbst für die Bestellschein ausgegebenen Betrag konnte er dadurch wettmachen. Sobald dann ein Vordruckerwerber wiederum eine Bestellung aufgab und dabei ebenfalls vier Bestellschein Vordrucke für 20 € erwarb, wurden dem Kunden diese weiteren 20 € auf seine Bestellung gutgeschrieben. Gelang es dem Kunden mit allen erworbenen Bestellscheinen so zu verfahren, so wurde ihm folglich auf diesem Weg der gesamte Kaufpreis also 4 × 20 € insgesamt also 80 € gutgeschrieben. Ein ähnliches System wird beim Bonussystem von Sportwetten betrieben.