Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Revision

Revision wird gegen Urteile des Landgerichts eingelegt, wenn man diese auf Rechtsfehler überprüfen lassen will. Diese Möglichkeit der Revision kann durch den Fachanwalt für Strafrecht für Sie auch im Rahmen einer sogenannten Sprungrevision gegen Urteile des Amtsgericht ausgeschöpft werden. Die Revision wird durch einen Rechts­anwalt beim Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof verhandelt und dort entschieden. Der Senat am Bundesgerichtshof oder am Oberlandesgericht überprüft aufgrund der Revision das Urteil dabei nur auf Rechtsfehler. Die Tatsachen aus der ersten Instanz oder die in der zweiten Instanz beim Landgericht festgestellten Tatsachen sind für das Revisionsgericht bindend. Das Revisionsgericht prüft nur, ob das Urteil materiell richtig ist und ob es formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist.

 

Wogegen und wann kann Revision eingelegt werden?

Sie haben die Möglichkeit, Revision im Strafrecht einzulegen gemäß § 333 StPO wenn Sie durch ein Urteil der Strafkammer am Landgericht und durch ein Urteil des Schwurgerichts am Landgericht beschwert sind: Sie können auch gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts, das gegen Sie ergangen ist, Revision einlegen. Die Revision als Sprungrevision ist gemäß § 335 StPO gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig. Ihr Fachanwalt für Strafrecht Manfred Zipper prüft für Sie gerne, ob die Einlegung einer Berufung vorteilhafter sein kann, um eine neue Tatsacheninstanz zu eröffnen.

 

 

Muss ich bei der Revision auf Fristen achten?

Sie müssen die Revision innerhalb der Revisionsfrist von einer Woche einlegen. Die Frist zur Einlegung der Revision von einer Woche beginnt mit der Verkündung des Urteils zu laufen. Die Revision muss schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Gericht eingelegt werden, von dem Sie verurteilt worden sind und dessen Urteil sie anfechten. Die Revision ist zu begründen. Sie haben hierzu gemäß § 345 StPO innerhalb von 1 Monat nach Ablauf der Revisionsfrist die Anträge zu stellen und die Begründung der Revision abzufassen. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Urteil noch nicht vollständig zugestellt ist, läuft die Frist zur Revisionsbegründung noch nicht. Die Frist zur Begründung der Revision beginnt dann erst mit der Zustellung des schriftlichen Urteils.

 

 

Welche Form muss eingehalten werden?

Die Begründung der Revision des Angeklagten kann nur mit einer von dem Verteidiger oder einem anderen Rechts­anwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erfolgen. Die Revisionsbegründung ist jedoch sehr schwer und kompliziert. Dies führt dazu, dass viele Revisionen bereits als unzulässig abgelehnt werden. Es ist deshalb besonders wichtig einen kompetenten Strafverteidiger mit der Revision zu beauftragen.

Rechts­anwalt Manfred Zipper ist Fachanwalt für Strafrecht in Schwetzingen mit langjähriger Berufserfahrung. Herr Rechts­anwalt Manfred Zipper ist bundesweit für seine Mandanten insbesondere auch in Revision und Berufung tätig. Er fertigt für Sie gerne die Revsion in Strafsachen und bereitet auch die entsprechenden Revisionsbegründungen auf.