Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung umfassen einen größeren Katalog. Dieser wurde im Jahr 2009 von beinahe 845000 Verurteilungen bestätigt. Der gesamte Bereich der Normen von den §§ 174 StGB bis zum  § 184g StGB wird unter dem Begriff des Sexualstrafrechts zusamengefasst. Dazu zählen die sexuelle Nötigung, die Vergewaltigung, der sexuelle Mißbrauch von Kindern, der sexuelle Mißbrauch von Schutzbefohlenen und der sexuelle Mißbrauch von Widerstandsunfähigen. dazu kommen Straftaten wie der Exhibitionismus und das Erregen eines öffentlichen Ärgerinsses. Das Schutz gut der vorgenannten Straftatbesände ist die Freiheit der sexuellen Selbstbestimmung. Bei einem Kind wir die Möglichkeit der ungestörten Entwicklung einer sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit