Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Wiedererteilung Fahrerlaubnis bedeutet in diesem Zusammenhang, den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis, die vom Landratsamt entzogen worden ist. Es bedarf zumindest einer sogenannten Vortat: Bußgeldrechtlich sind auch Entscheidungen zum Fahrpersonalgesetz von großer Bedeutung. Einige Fahrerlaubnisbehörden sind dazu übergegangen, bei wiederholten und erheblichen Lenkzeitüberschreitungen davon auszugehen, dass der Betroffene die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs im erheblichen Umfang gefährdet habe. Aber nicht nur im Fahrpersonalgesetz, sondern auch und insbesondere im Strafrecht sind die Sperrfristen von erheblicher Bedeutung. Nach rechtswirksamer Entziehung der Fahrerlaubnis kann unter erleichterten Voraussetzungen die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis beantragt werden. Hierbei sind gesetzliche Sperrfristen zu beachten. Es kann einfach auch nach der Vorschrift des § 20 Fahreleraubnisverordnung vorgegangen werden: Für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung oder nach vorangegangenem Verzicht gelten die Vorschriften für die Ersterteilung. Es kann auch nach § 20 Ziff.3 FeV vom Antragsteller verlangt werden, dass er für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis eine Medizinisch-Psychologische-Prüfung, also eine MPU ablegt. Im Zusammenhang mit der Neu- oder auch Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach vorangegangenen Verkehrsauffälligkeiten sind Rechts­anwalt und Therapeut gleichermaßen angesprochen.

Die Arbeit von Rechts­anwalt und Psychotherapeut weit vor einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bereits dann, wenn zunächst einmal die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, d.h. bereits im Zeitpunkt nach Begehung der Verkehrsauffälligkeiten durch den Betroffenen.