Strafrecht ABC
Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.
Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren
Wirtschaftsstrafrecht und die damit verbundenen Verfahren sind wie auch die Verfahren im Steuerstrafrecht und das Steuerstrafrecht selbst auch immer wieder mit Durchsuchungen und Beschlagnahmen verbunden. Die Probleme eines wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahrens sind vielschichtig: Neben den Durchsuchungen und den Sicherstellungen von Vermögen und der Vermögensbeschlagnahmung schlechthin, kommt es nicht selten auch zu Verhaftungen. Bei einer Verhaftung ist umgehend ein Fachanwalt für Strafrecht zu konsultieren. Der Kontakt zu dem Fachanwalt für Strafrecht in einem Wirtschaftsstrafrechtverfahren ist so früh wie möglich herzustellen.
Die Dauer des Verfahrens von der ersten Vernehmung bis zur endgültigen Erledigung beträgt meist eine sehr lange Zeitdauer von mehreren Jahren. Um die Existenzbedrohung zu vermeiden, empfiehlt es sich in Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht und im Steuerstrafrecht einen Experten bzw. einen Fachanwalt für Strafrecht hinzuzuziehen. Das gesamte Wirtschaftsstrafrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Manfred Zipper, Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter für Wirtschafststrafrecht bearbeitet. Es umfasst neben dem Insolvenzstrafrecht, das Arbeitsstrafrecht, das Markenrecht, Wertpapierhandelsrecht, Patentrecht, Arztstrafrecht und Medizinstrafrecht. Der Fachanwalt für Strafrecht kann den Mandanten im Falle des Wirtschaftsstrafrechts bei dem Landgericht Mannheim und bei dem Landgericht Heidelberg sowie beim Landgericht Stuttgart und beim Landgericht Frankfurt sowie beim Landgericht Kaiserrslautern.