Strafrecht ABC
Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.
Auskunftsverweigerungsrecht
Das Auskunftsverweigerungsrecht, das nicht mit dem Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten verwechselt werden darf, stellt die Berechtigung eines Zeugen dar, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht ist das Schweigerecht des Beschuldigten.
Das Auskunftsverweigerungsrecht steht dem Zeugen während des gesamten Strafverfahrens, also bereits mit dem Ermittlungsverfahren bei der Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Ermittlungsrichter zu. Über das Auskunftsverweigerungsrecht ist der Zeuge zuvor zu belehren. Das Auskunftsverweigerungsrecht ergibt sich aus § 55 StPO. Dort ist der Grundstz normiert, dass sich keine Person selbst belasten muss, nemo tenetur se ipsum accusare. Das Auskunftsverweigerungsrecht erstreckt sich aber nur auf die Beantwortung einer Frage. Das Zeugnisverweigerungsrecht hingegen erstreckt sich auf die gesamte Aussage.