Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Auskunfts­verweigerungs­recht

Das Auskunfts­verweigerungs­recht, das nicht mit dem Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten verwechselt werden darf, stellt die Berechtigung eines Zeugen dar, auf bestimmte Fragen die Auskunft zu verweigern. Das Aussageverweigerungsrecht ist das Schweigerecht des Beschuldigten.

Das Auskunfts­verweigerungs­recht steht dem Zeugen während des gesamten Strafverfahrens, also bereits mit dem Ermittlungs­verfahren bei der Vernehmung durch Polizei, Staats­anwaltschaft oder Ermittlungsrichter zu. Über das Auskunfts­verweigerungs­recht ist der Zeuge zuvor zu belehren. Das Auskunfts­verweigerungs­recht ergibt sich aus § 55 StPO. Dort ist der Grundstz normiert, dass sich keine Person selbst belasten muss, nemo tenetur se ipsum accusare. Das Auskunfts­verweigerungs­recht erstreckt sich aber nur auf die Beantwortung einer Frage. Das Zeugnisverweigerungsrecht hingegen erstreckt sich auf die gesamte Aussage.