Strafrecht ABC

Strafrechtliche Begriffe – einfach und verständlich erklärt im Strafrechts-ABC.

Echtes Unterlassungsdelikt

Das echte Unterlassungsdelikt unterscheidet sich vom unechten Unterlassungsdelikt darin, dass es bereits im Gesetz aufgeführt ist: Das heißt, das Unterlassen, also nicht ein aktives Handeln, sondern das Nichtvornehmen einer Handlung wird bereits als strafbare Tat geahndet. So wird zum Beispiel das Unterlassen der Hilfeleistunhg als echtes Unterlassungsdelikt bezeichnet. Zusammengefasst: Echte Unterlassungsdelikte sind solche, bei denen der Tatbestand sich im Nichtausführen einer gesetzlich beschriebenen Handlung erschöpft. Es kommt dann nicht mehr auf einen Erfolg an. Ein unechtes Unterlassungsdelikt liegt hingegen vor, wenn eine Person den Eintritt eines Erfolges nicht verhindert, obwohl siedazu verpflichtet ist und dadurch einen Erfolg herbeiführt, der regelmäßig durch aktives Tun verursacht wird.