ESO 3.0

ESO 3.0 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät, welches nach Helligkeitsunterschieden einen so genannten Einseitensensor darstellt. Durch den Sensorkopf des ESO 3.0 wird über eine Strecke von einem halben Meter ein Helligkeitsunterschied erkannt. ESO 3.0 misst, in welchem Zeitabstand das gemessene Fahrzeug zwischen den einzelnen Helligkeitssensoren hindurchfährt. Aus diesem Zeitabschnitt wird von ESO 3.0 die Geschwindigkeit des fahrenden Fahrzeuges gemessen. Wenn eine Geschwindigkeits­überschreitung mittels ESO 3.0 festgestellt worden ist, wenn Punkte in Flensburg im Fahr­eignungs­register drohen oder wenn aufgrund einer Messung mit ESO 3.0 ein Fahrverbot droht, sollte man sich an einen Fachanwalt wenden. Die Fehlerquellen von ESO 3.0 sind mannigfach. Es muss eine nachvollziehbare gekennzeichnete Fotolinie vorhanden sein. Die Software muss aktuell sein. Der Seitenabstand des ESO 3.0 zum Fahrbahnrand muss ordnungsgemäß dokumentiert worden sein. Die Eichscheine für das ESO 3.0 müssen genauso wie auch die Schulungsnachweise des Messbeamten für das Messgeräte ESO 3.0 vorhanden sein. Diese müssen ordnungsgemäß in der Akte dokumentiert sein. Darüber hinaus sind vorauslaufende Schatten bei der Messung des ESO 3.0 zu beachten. Befinden sich zwei Fahrzeuge nebeneinander in gleicher Fahrtrichtung in Höhe des messenden Sensorkopfes des ESO 3.0, wird die Messung problematisch.

Insbesondere ist das ESO 3.0 im Bereich der Eichmarken genau zu betrachten, wenn es richtig aufgestellt worden ist, muss auch noch die Waage überprüft werden. Es handelt sich dabei um eine Wasserwaage, die der Prüfbeamte exakt anbringen und dokumentieren muss.

Die Rechtsanwälte Zipper & Partner kennen die Fehlerquellen des ESO 3.0, hier werden Sie beraten und kompetent bundesweit verteidigt.

Fragen Sie bei den Rechtsanwälten Zipper & Partner unter www.anwalt-strafverteidigung.de nach.